Urlaub

Vorfreude ist die schönste Freude

Lassen Sie uns heute noch Ihren Antrag zukommen!

Wir nehmen Ihren Urlaub ernst! Damit möglichst alle Wünsche erfüllt werden können, müssen folgende Punkte beachtet werden:

Reichen Sie Ihre Urlaubsplanung rechtzeitig ein.
Spätestens 8 Wochen vor Wunschzeitraum.

Für zu späte oder nicht eingereichte Zeiträume sind Sie für die Stellung einer Vertretung verantwortlich, ansonsten kann der Urlaub nicht gewährt werden.

Planen Sie Ihren Jahresurlaub mindestens zwei Wochen zusammenhängend.

Die Gewährung von Einzelurlaubstagen ist nur in wichtigen und begründeten Einzelfällen möglich.

Beachten Sie, dass die Urlaubsgewährung von der Vertretungssituation im jeweiligen Ort abhängig ist.

So können z.B. in Ortschaften mit mehreren Zustellbezirken nicht alle Zusteller/innen gleichzeitig Urlaub nehmen.

Bei Urlaubswünschen in den Ferien werden Zusteller/innen mit schulpflichtigen Kindern bevorzugt berücksichtigt.

Wir bitten Sie um Verständnis!

Nach dem Bundesurlaubsgesetz stehen Ihnen folgende Urlaubstage pro Kalenderjahr zu:

Arbeitswoche mit 6 Arbeitstagen = 24 Urlaubstage
Anerkannte Schwerbehinderte haben einen zusätzlichen Anspruch von 6 Tagen.

Ihr Urlaubsanspruch muss bis spätestens 31.12. des laufenden Jahres vollumfänglich verwendet worden sein.
Zum 01.01. des Folgejahres verfällt dieser. Ausnahme: Bei länger andauernden Erkrankungen gilt die genannte Verfallsfrist nicht.

Ihre Anfrage ist erst dann verbindlich, wenn Sie die schriftliche Urlaubsgenehmigung von dem/der für Sie zuständigen Vertriebsinspektor/in erhalten haben.

Ein unentschuldigtes Fehlen im Falle eines nicht genehmigten Urlaubs kann zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen.