Ablagevereinbarung Briefzustellung

Ablagevereinbarung Briefzustellung

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Wie Sie wissen, setzt uns das Post- und Datengeheimnis nach §5 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) enge Grenzen für die Zustellung von Briefsendungen. Grundsätzlich ist die Zustellung von Briefen nur in den Briefkasten oder in die US-Mailbox des Empfängers erlaubt.

Wünscht nun ein Sendungsempfänger die Ablage an einem anderen Ort (z.B. unter der Fußmatte, beim Nachbarn o.ä.), ist dies nur möglich, wenn uns eine entsprechende schriftliche Ablagevereinbarung vorliegt.

Im Bedarfsfall füllen Sie diese bitte gemeinsam mit dem Sendungsempfänger aus. Das Original führen Sie bitte über Ihre Hardcover-Taschen an RegioMail zur Erfassung und Archivierung zurück, der Durchschlag verbleibt beim Empfänger.

Achtung:
Mündliche Ablagevereinbarungen zwischen Sendungsempfänger und Zusteller sind nicht erlaubt und kann Konsequenzen nach sich ziehen!